Tageslichtscheinwerfer

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Gast

Tageslichtscheinwerfer

Beitrag von Gast »

Soll ja nun auch bei uns ab April pflicht werden ,hab ich gehört???

So nun istmeine Frage wie siehst aus mit den Scheinwerfern ist es egal welche man an macht? Also Nebels,Standlich,Abbletlicht oder direkt Tagesscheinwerfer..........???

Es geht ja darum das die T.sch. so geklemmt sind ,das sie mit der Zündung funktionieren und mit Standlicht ausgehen.Zwecks Bremslicht.


Aber was ist nun wenn man Nebels (richtige Nebels) an macht ,ist das erlaubt oder muß ma nen 10ner Blechen wenn man erwischt wird?

Gibt es da ne Reglung oder nen Gestz etz.

Mfg
Gast

Beitrag von Gast »

hallo sebastian.....

schau mal hier unter www.tagfahrlicht.de

da steht alles drin was du wissen musst auch die gesetzlichen bestimmungen........


gruß michael
alman
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Re: Tageslichtscheinwerfer

Beitrag von alman »

soul_reaver01 hat geschrieben:Aber was ist nun wenn man Nebels (richtige Nebels) an macht ,ist das erlaubt oder muß ma nen 10ner Blechen wenn man erwischt wird?
Nein, die heissen schliesslich nicht grundlos Nebelscheinwerfer! Die dürfen nur bei schlechter Witterung eingeschaltet werden. Bei uns werden die leider immer mehr zu poserzwechen misbraucht! :roll: :)
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Beitrag von BM50181 »

Es sind nur Tagfahrlichter erlaubt !!

Nichts anderes, auch kein gebastel und schonmal gar nicht Nebelscheinwerfer, da es NEBELscheinwerfer sind.
Leider verwechseln diese viele mit:

- Oh sieht das geil aus - Scheinwerfern
- Oh, es regnet - Scheinwerfern

Warum frg ich mich allerdings, weil der Verwendungszweck im Namen schon integriert ist :roll: zusätzlich dürfen Sie bei STARKER Sichtbehinderung eingesetzt werden, was normaler Regen m.E. NICHT ist. Da blenden die meist sgar noch wegen der Reflektion auf der Strasse.
Aber ist hier nicht das Thema...fällt mir nur immer sehr häufig auf und nervt teilweise.

Also, normales Licht an oder Tagfahrscheinwerfer kaufen.

Schau mal in die FAQ, da steht alles zum Thema Beleuchtungseinrichtungen.

Gruß
micha
VG
Micha
Gast

Beitrag von Gast »

Tja und wo soll ich bitte schön die noch anbauen???? :? :lol:


Bild


Naja mal schauen was kommt?



Mfg
Saku
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Beitrag von Saku »

Wow... 8 "Scheinwerfer" an der Front... Naja, mir muss es ja nicht gefallen... :wink:

CU
Sascha
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Gast

Beitrag von Gast »

ach sebastian...die passen da noch zwischen unten....zwischen den beiden scheinwerfern.....

aber es gibt auch nebel/fernlichtscheinwerfer in einem.......

ich habe unten auch 4 scheinwerfer drin aber 2 davon sind tagfahrlicht....

die anderen beiden fernlicht.....

gruß michael

bilder davon auf meiner HP unter mein probe neue bilder....
Gast

Beitrag von Gast »

@ Micha , naja ich wollst halt RICHTIG HELL haben...............


Und die Xenon Fernscheinwerfer waren ein muß ....!

Aber bei den Nebels muste ich mich zwischen denen oder kurvenlicht(mit nebel funktion) entscheiden.............

Da dabei der Preis das für mich schon erlidigt hatte ,kamen nur noch diese in Frage , halt passend zur Optik.

Bin nun noch am Überlegen ,ob ich mir solch Elipsenkit kaufe..aber ihc glauve ,das ist denn zuviel.

Mfg
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Beitrag von ExRS2000 »

Zwei Dinge noch dazu,
der ECP und EuroT22 hat Serie nie Nebelscheinwerfer, sondern zusätzliche
Fernscheinwerfer.
§17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das bedeutet, Nebelscheinwerfer dürfen durchaus als "Ohesregnet- und Oheschneit- Scheinwerfer" benutzt werden!
Aber ich stimme Euch zu, es gibt
auch verdammt viele "Ohichhabneverdammtgeileschürzemitnebelscheinwerferndrin-" Poser
Bild

Bild
Der Probe ist tot, lang lebe der Probe!
Gast

Beitrag von Gast »

Naja interssant , aber das sind ein mal Fernscheinwerfer...nur für die Originalen ersetzt....


Und für den Fall der Fälle .ein satz Nebelscheinwerfer................ :D


Und wenn ich dich richtig verstehe kann ich also bei nebel nur mit Standlicht und die 4 Scheinwerfer fahren?


Mfg
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Beitrag von BM50181 »

ExRS2000 hat geschrieben:...§17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich...
Richtig, aber hier liegt der Wortlaut auf erheblich.

Ja, es ist richtig, dass es erlaubt ist, auch nur mit Standlicht und Neblern zu fahren. Aber hier gilt das gleiche, nur bei erheblicher Sichtbehinderung. Sinnvoll ist das aber nur, wenn der Nebel sooo dicht ist, dass einen das eigene Abblendlicht mehr blendet, als es einem nützt. Bei allen anderen Wetterzuständen ist das schwachsinn, da die Nebler auch nur die Fahrbahn direkt vor dem Auto ausleuchten und somit die Sicht in die Ferne völlig verlorengeht und man Gegenstände auf der Fahrbahn nicht mehr wahrnimmt.

Gruß
Micha
VG
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Beitrag von Piet84 »

@Micha:


Nicht für Golffahrer :lol: 8)

Gruß,
Piet
Zuletzt geändert von Piet84 am 13.03.2006, 00:34, insgesamt 2-mal geändert.
leider verstorben R.I.P. Piet!
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Beitrag von Frankymaster »

also wenn wir keine Nebels haben, kann man ja die Zusatzscheinwerfer als Tagfahrlicht benutzen ?

also ich fahr ja mein Probe ab 1. April wieder, von da an muss ich auch am Tag immer mit Licht fahren bzw. die Zusatzscheinwerfer anhaben ?
weil immer mit offenen Klappis is scheisse
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Beitrag von Piet84 »

Hi,

also letztens stand in der ADAC Zeitung das das keine Pflicht wird, man will das mal ausprobieren.In Österreich habe ich gehört soll es Pflicht werden.


Gruß,
Piet
leider verstorben R.I.P. Piet!
Gast

Beitrag von Gast »

Bislang habe ich auch nichts gelesen, daß es Pflicht werden muß.
Es gibt ja noch genügend kritische Einwände, wie z.B. schlechtere Sichtbarkeit von Motorradfahrern oder erhöhten Energieverbrauch.

In der Zeit gab es mal einen guten Artikel dazu.

cu, Elch

P.s.
erheblich Beeinträchigung heitß wirklich nicht: Oh ein Nebelfetzen!!!
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