Wichtig: Auslieferung EURO 2 Ford Probe V6 2,5 ECP u. T22
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Hmm, ich habe gerade mal bei unserem Bosch Service angerufen. Der
meinte man könnte jederzeit vorbeikommen.... das Kat-prüfen und Antrag
ausfüllen würde ca. 10 Euro kosten
In der Anleitung steht ja, das man *vor* Einbau eine AU machen muss... wie soll das beim Selbsteinbau denn gehen? Muss man da vorher zur Werkstatt und hinterher nochmal hin? Oder ist der Werkstatt das egal was in der Anleitung steht, hauptsache KAT funktioniert und irgendwo ist der KLR zu sehen?
meinte man könnte jederzeit vorbeikommen.... das Kat-prüfen und Antrag
ausfüllen würde ca. 10 Euro kosten
In der Anleitung steht ja, das man *vor* Einbau eine AU machen muss... wie soll das beim Selbsteinbau denn gehen? Muss man da vorher zur Werkstatt und hinterher nochmal hin? Oder ist der Werkstatt das egal was in der Anleitung steht, hauptsache KAT funktioniert und irgendwo ist der KLR zu sehen?
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Das müßte heißen, daß man da mit der letzten AU antanzt, die man gemacht hat. Wann die gemacht wurde dürfte ja wurscht sein, solange es nur VOR dem Einbautermin war.
Und da vermutlich jeder regelmäßig eine AU macht, sollten dafür auch entsprechende Unterlagen vorhanden sein.
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Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt - ein Zug, und du bist weg!!!
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Ich hab heute auch mein System eingebaut und gleich das Auto im Stand warm laufen lassen. Ich weiß das man dies nicht machen sollte, aber ich wollte ja den Warmlauf komplett testen. Jedenfall wenn der Motor richtig kalt ist, läuft er wie vorher. Wird er allerdings so mittelmäßig warm bekommt er ganz kleine Leerlaufschwankungen, die aber nicht weiter schlimm sind. Ist er nachher richtig warm ist wieder alles OK.
Dann war ich beim TÜV, der wollte aber nicht eintragen, muss ich wohl zur Dekra. Na mal sehen, Morgen ist ja auch noch ein Tag.
Dann war ich beim TÜV, der wollte aber nicht eintragen, muss ich wohl zur Dekra. Na mal sehen, Morgen ist ja auch noch ein Tag.
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Warum versuchst du es nicht erstmal ohne TÜV/Dekra? Soll doch klappen wie eine Seite vorher geschrieben. Das Eintragen macht doch auch nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle bei Vorlage der von der Werkstatt unterschriebenen Bescheinigung, oder?Thor hat geschrieben:Na ich wohne doch im Osten von Deutschland und da macht so etwas die DEKRA. Wäre meiner nicht ausgenullt, hätte er es machen dürfen. So seine Auskunft. Na was solls.
Nico
jetzt wo du es erwähnt hast, wegen der AU.... ich dachte eigentlich das man nachher die AU macht? Du hast aber Recht, steht so drin!Snappy hat geschrieben:Hmm, ich habe gerade mal bei unserem Bosch Service angerufen. Der meinte man könnte jederzeit vorbeikommen.... das Kat-prüfen und Antrag ausfüllen würde ca. 10 Euro kosten
In der Anleitung steht ja, das man *vor* Einbau eine AU machen muss... wie soll das beim Selbsteinbau denn gehen? Muss man da vorher zur Werkstatt und hinterher nochmal hin? Oder ist der Werkstatt das egal was in der Anleitung steht, hauptsache KAT funktioniert und irgendwo ist der KLR zu sehen?
Na, wollen wir mal sehen...ich habe morgen einen Termin bei Mazda und brauch nichts extra bezahlen außer der AU!
Vielleicht fragst du mal woanders nach...
hoffentlich klappt alles ohne Probleme...und ohne TÜV (Extrakosten)... unser Pessimist (Martin) hat ja anscheinend "Glück" gehabt!"
der Sierra ist auch kein USA Import wie der T22!! Das liegt daran, das der T22 brieflich keine "richtige" Typisierung erfahren hat... Typ. u- Ausführung 000000.... deswegen kann es sein, das der T22 wegen des KLR vorher zur TÜV-Vorführung muss! Hat Herr Reich aber etliche Male geschrieben..(Fahrzeugänderungsbericht). steht auch in der ABE!truder2 hat geschrieben:Wieso eigentlich TÜV ?
Hab beim KLR für den Sierra auch keinen TÜV gebraucht
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Naja, aber was genau heißt denn "vorher"?
Meine letzte AU ist jetzt ca. ein Jahr her. Welchen Sinn hat es denn bitteschön, unmittelbar VOR dem Einbau noch eine machen zu lassen? Wichtig sollte doch wohl eher sein, was NACH dem Einbau herauskommt, oder?
Meine letzte AU ist jetzt ca. ein Jahr her. Welchen Sinn hat es denn bitteschön, unmittelbar VOR dem Einbau noch eine machen zu lassen? Wichtig sollte doch wohl eher sein, was NACH dem Einbau herauskommt, oder?
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
TÜV (Erstellung eines Fahrzeugänderungsberichtes) oder nicht TÜV:
Für alle ECP Fahrer sollte die Eintragung ohne Fahrzeugänderungsbericht nur durch die Zulassungsstelle problemlos möglich sein.
Einzige Ausnahme: ECP`s mit genullter SchlüsselNr. zu 3
Für den T22 liegt es im Ermessen der Zulassungsstelle ob sie beurteilen kann, daß der vorliegende T22 auch der T22 ist, der in der ABE der Nachrüstanlage beschrieben ist. Bei Fahrzeugen die in Deutschland mit einer eigenen ABE Nr. (Seite 4 des Kfz Briefes) zugelassen worden sind, ist dies eindeutig, beim T22 wie bekannt leider nicht.
Wer Geld sparen möchte probiert es erst einmal ohne TÜV (DEKRA etc.)
Katfunktionstest:
Der Katfunktionstest ist eine Prüfung ob die vorhandene Katanlage o.k. ist.
Sie wird in einem handschriftlich auszufüllenden Protokoll in der Einbauanleitung dokumentiert.Für die Werte ist es vollkommen egal ob er vor oder nach dem Einbau des EGS Systemes gemacht wird, da die Prüfung immer bei betriebswarmen Motor durchgeführt wird, wo das EGS System nicht mehr arbeitet.
Hilfe mein EGS System arbeitet nicht !!
Das EGS System ist ein sogenannter Kaltlaufregler, d.h. die Funktion wird nur bei kaltem Motor (max. ca. 40 Grad Motortemperatur) benötigt.
Durch eine Verbindung des EGS Steuergerätes mit dem Temperaturfühler und der Lambdasonde wird sicher gestellt, daß das EGS System abgeschaltet wird sobald die fahrzeugeigene Lambdaregelung arbeitet, da sich ja sonst die Zusatzluftregelung und die Regelung durch die Lambdasonde gegenseitig stören würden.
Bei kaltem Motor muß somit ein hörbares Ansauggeräusch am Zusatzluftventil vorhanden sein.
Eine deutlich spürbare Drehzahlerhöhung im Leerlauf gibt es beim EGS System vorteihafter Weise nicht !!!
Mit freundlichen Grüßen u. viel Spaß beim Kfz Steuern sparen
Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz
Für alle ECP Fahrer sollte die Eintragung ohne Fahrzeugänderungsbericht nur durch die Zulassungsstelle problemlos möglich sein.
Einzige Ausnahme: ECP`s mit genullter SchlüsselNr. zu 3
Für den T22 liegt es im Ermessen der Zulassungsstelle ob sie beurteilen kann, daß der vorliegende T22 auch der T22 ist, der in der ABE der Nachrüstanlage beschrieben ist. Bei Fahrzeugen die in Deutschland mit einer eigenen ABE Nr. (Seite 4 des Kfz Briefes) zugelassen worden sind, ist dies eindeutig, beim T22 wie bekannt leider nicht.
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Katfunktionstest:
Der Katfunktionstest ist eine Prüfung ob die vorhandene Katanlage o.k. ist.
Sie wird in einem handschriftlich auszufüllenden Protokoll in der Einbauanleitung dokumentiert.Für die Werte ist es vollkommen egal ob er vor oder nach dem Einbau des EGS Systemes gemacht wird, da die Prüfung immer bei betriebswarmen Motor durchgeführt wird, wo das EGS System nicht mehr arbeitet.
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Das EGS System ist ein sogenannter Kaltlaufregler, d.h. die Funktion wird nur bei kaltem Motor (max. ca. 40 Grad Motortemperatur) benötigt.
Durch eine Verbindung des EGS Steuergerätes mit dem Temperaturfühler und der Lambdasonde wird sicher gestellt, daß das EGS System abgeschaltet wird sobald die fahrzeugeigene Lambdaregelung arbeitet, da sich ja sonst die Zusatzluftregelung und die Regelung durch die Lambdasonde gegenseitig stören würden.
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Re: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Zitat Iher website:Klaus Reich hat geschrieben: Eine deutlich spürbare Drehzahlerhöhung im Leerlauf gibt es beim EGS System vorteihafter Weise nicht !!!
Klaus Reich
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Bei den EURO 2 / D3 Aufrüstungen handelt es sich um mechan. oder elektron. Zusatzluftregler, die dem Motor nach dem Kaltstart zusätzlich Luft zuführen oder um ein elektron. Zusatz -Leerlaufregelsystem, das die Leerlaufdrehzahl nach dem Kaltstart um ca. 100 - 200 Umdrehungen anhebt.
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Nun bin auch ich stolzer Besitzer eines Euro 2 Fahrzeuges. Alles eingetragen und bestätigt. Allerdings war doch eine Prüfung nach §19 notwendig. Dies hing aber mit den Fahrzeughersteller (bei mir Mazda) und den Nullen zusammen. Aber dies hat ja der Herr Reich geschrieben. Also kein Problem. Nur die Kosten waren etwas höher mit 90 €, aber das hohlt man ja wieder rein.
MfG Nico
MfG Nico