Schon wieder einer reingefahren!!!
- rayman
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Schon wieder einer reingefahren!!!
hallo, mir ist gestern wieder einer reingefahren. ist nicht viel passiert, hab jetzt zwei dellen in meiner fahrertür. mein wagen war unschuldig geparkt gewesen. ich verstehe das nicht. letztes jahr war es meine beifahrertür gewesen und fahrerflucht.
ich fahrerin hat aber zum glück die polizei gerufen und keine fahrerflucht begangen!!! die laßt alles über die versicherung laufen.
jetzt meine fragen, ist mein wagen jetzt ein unfallwagen, wenn ich die tür ausbeule und lackiere?
wieviel wird der schaden sein, den ich von der versicherung bekommen kann?
was meint ihr?
ich fahrerin hat aber zum glück die polizei gerufen und keine fahrerflucht begangen!!! die laßt alles über die versicherung laufen.
jetzt meine fragen, ist mein wagen jetzt ein unfallwagen, wenn ich die tür ausbeule und lackiere?
wieviel wird der schaden sein, den ich von der versicherung bekommen kann?
was meint ihr?
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NABEND...
also beim Verkauf MUSS er als Unfallwagen angegeben werden. Ansonsten begeht man einen Betrug nach dem StGB und der Käufer kann Schadensersatz verlangen und den Kauf rückgängig machen.
Und GANZ SCHLIMM....als Beispiel:
Unverschuldet einer "hinten drauf" gefahren: Schaden lt. Schätzer:
5000 Euro....Zeitwert z.B. 3000 Euro....bekommt man "nur" 3000 Euro...und Pech gehabt....
Hoffen wir mal für alle Prober, das es nicht sooooo oft passiert.
Schönen Abend
Dierk
Nachtrag: Tippe mal auf 750 Euro Schaden...so ungefähr. Das dürfte dann sogar ein Gutachter begutachten...*LOL*...tolles Wortspiel....
also beim Verkauf MUSS er als Unfallwagen angegeben werden. Ansonsten begeht man einen Betrug nach dem StGB und der Käufer kann Schadensersatz verlangen und den Kauf rückgängig machen.
Und GANZ SCHLIMM....als Beispiel:
Unverschuldet einer "hinten drauf" gefahren: Schaden lt. Schätzer:
5000 Euro....Zeitwert z.B. 3000 Euro....bekommt man "nur" 3000 Euro...und Pech gehabt....
Hoffen wir mal für alle Prober, das es nicht sooooo oft passiert.
Schönen Abend
Dierk
Nachtrag: Tippe mal auf 750 Euro Schaden...so ungefähr. Das dürfte dann sogar ein Gutachter begutachten...*LOL*...tolles Wortspiel....
ich hätte schwören können, daß der thread von dir ist, martinMartin hat geschrieben:Zum Gutachter nichts von Ausbeulen sagen. Neue Türe vordern.
Tür Neuteil = 370 Euro
Zierleiste = 37 Euro
Tür auswechseln = 260 Euro
Lackierung = 500 Euro
Alle Preise ohne MwSt, bekommst Du eh nicht bei Abrechnung nach Gutachten
Edit: Preise von Mai 2003
gruß
jan
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ja, ist es.... bei vertragswerkstätten.... bekommst du die aber zurück wenn die das reparieren ....kostenvoranschlag dauert aber auf jeden fall mehr wie 5 min wenn du den schriftlich willst!rayman hat geschrieben:die versicherung macht eine abrechnung nach dem kostenvoranschlag und ohne mwst.
die leute bei ford wollten mir 10% des kostenvoranschlageswertes berechnet für den den kostenvoranschlag!!! also so um die 100 euro . das ganze hat keine 5 minuten gedauert!!!
ist das normal?
obwohl ich mir bei 10% nicht sicher bin, hört sich etwas hoch gegriffen an...
- Attila
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habt Ihr aber beschissene Gutachter!!
Hab auch mal ne Delle in die Türe gefahren bekommen und mein Lieblingsgutachter hat mit gleich 2000€ rausgeholt!!
So ein Quatsch! Deshalb ist es doch kein Unfallwagen!!
Achja vom Kostenvoranschlag musst 16% abziehen, was Du ausbezahlt bekommst!
Und ein Kostenvoranschlag kostet normalerweise ca. 50-80€!
Aber brauchst nicht!! Geh zu nem guten Gutachter!!!
Hab auch mal ne Delle in die Türe gefahren bekommen und mein Lieblingsgutachter hat mit gleich 2000€ rausgeholt!!
So ein Quatsch! Deshalb ist es doch kein Unfallwagen!!
Achja vom Kostenvoranschlag musst 16% abziehen, was Du ausbezahlt bekommst!
Und ein Kostenvoranschlag kostet normalerweise ca. 50-80€!
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- Dierk-mit-E
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Moin Moin !
Für alle nocheinmal....und sorry, ES IST SO !!! :
Zitat:
Sind Unfallschäden repariert worden und nicht erkennbar, muss der Verkäufer hingegen den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst kann der Kauf rückgängig gemacht werden. OLG Köln (AZ: 19 U 106/95 - 5/97).
Zitat Ende.
Die Schadenshöhe ist VÖLLIG UNWICHTIG !!! Selbst bei 200 Euro Unfall-Schadens-Höhe. Die Betonung liegt bei "UNFALL".
CU Dierk
CU Dierk
Für alle nocheinmal....und sorry, ES IST SO !!! :
Zitat:
Sind Unfallschäden repariert worden und nicht erkennbar, muss der Verkäufer hingegen den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst kann der Kauf rückgängig gemacht werden. OLG Köln (AZ: 19 U 106/95 - 5/97).
Zitat Ende.
Die Schadenshöhe ist VÖLLIG UNWICHTIG !!! Selbst bei 200 Euro Unfall-Schadens-Höhe. Die Betonung liegt bei "UNFALL".
CU Dierk
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- Shoobedoo
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In Ergänzung:Dierk-mit-E hat geschrieben:
Zitat:
Sind Unfallschäden repariert worden und nicht erkennbar, muss der Verkäufer hingegen den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst kann der Kauf rückgängig gemacht werden. OLG Köln (AZ: 19 U 106/95 - 5/97).
Zitat Ende.
Die Schadenshöhe ist VÖLLIG UNWICHTIG !!! Selbst bei 200 Euro Unfall-Schadens-Höhe. Die Betonung liegt bei "UNFALL".
Zum zivilrechtlichen Schadensersatzsanspruch oder Rückabwicklung des Kaufvertrages kann auch noch eine strafrechtliche Anzeige wegen versuchten Betruges folgen, wenn der Unfallschaden trotz Kenntnis verschwiegen wurde!
Grüsse
Shoo