:D Wie lustig ! :D Könnte man ja mal in die Praxis umsetzen, hat aber leider ein paar Schönheitsfehler: 1. Es würde auch den STRAFTATBESTAND der Nötigung, der Amtsanmaßung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverhehr und noch ein paar Kleinigkeiten erfüllen. Dann gibt es zwar auch keine Punkte,...