Verkauf + Rechtliches

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JoBeck
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Verkauf + Rechtliches

Beitrag von JoBeck »

Hi Leute

Meine Freundin will ihr Auto verkaufen.....
Jetzt hätte ich noch ein paar Fragen zum Kaufvertrag...

Also , das Auto ist 14 Jahre alt , hat 146Tkm runter....
Technisch , jedoch soweit ich es beurteilen kann is er noch in einem guten zustand...hat nur viel rost , dellen und Parkrempler.

Das Auto soll Privat verkauft werden , Aber wie schaut es da mit der Gewährleistung aus ? , Oder gibt es das generell bei Privat nicht ?

Hintergrund warum ich das Frage , ich bzw wir wolen mit der Verkauf nicht auf die schnauze fallen , nicht das ein möglicher käufer den Vertrag unterschreibt , Heimfährt , irgendwelche mängel feststellt , oder den motor schrott fährt , und wir dann zur rechenschaft gezogen werden....

Reicht der Satz:
Privatverkauf , gekauft wie gesehen und Probegefahren , unter Ausschuß jeglicher gewährleistung. ??

Denn es ist nunmal ein altes Auto , da kann jede sekunde was kaputt gehen...

MFG
Jo
gr-8
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Beitrag von gr-8 »

hallo Jo,

so ist es, als Privatverkäufer gibt man keine Gewährleistung. Natürlich wenn man wissentlich etwas verheimlicht und man dir das nachweißen kann, ist es anders. Solange du alle Daten nennst und der Käufer den Wagen gesehen hat gibst du als Privatmensch keine Gewährleistung. Weiss zwar net ob du bei ADAC bist, die haben eigentlich ein guten Privatvertrag den du dir runterladen kannst, wenn du Mitglied bist.

gruß
No-Bleifuss
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Beitrag von No-Bleifuss »

Ohne Gewährleistung gibts sogesehn garnicht:

Wenn einer richtig Ahnung hat, und ihm fällt der motor auseinander, ums mal so auszudrücken, dann kann er dich selbst wenn du es ohne Gewährleistung verkaufst immer noch auf Arglistige täuschung hin verklagen, da er nur das ganze als offensichtlichen Mangel auslegen brauch, und damit wäre ja der kaufvertrag ungültig, da du ihm ja angeblich was verheimlicht hast, was ja nicht stimmen muss, aber können tut er.

In wieweit er damit weiter kommt ist ne andere Frage, aber rein theoretisch gibts dieses ohne Gewähr nicht.

Allerdings was du machen kannst um halbwegs gut geschützt zu sein, schreib drunter:
Ich habe alle mir bekannten Mängel angegeben.
Für Schäden oder Probleme die nach dem Kauf entstehen bin ich nicht haftbar.

Und hier kannste das ganze dazu nochmal nachlesen, da stehts geschrieben, was ich meine. HIER
es geht dort zwar um Ebay aber vom Prinzip is es das gleiche, wurde auch letztens bei Stern-TV gesendet, da war ein Anwalt, welcher sich damit beschäftigt hatte. Dieser hat einiges erklärt, steht vllt auch noch auf deren Seite.


Gruß
Mario
Gast

Beitrag von Gast »

Bei allen versicherungen findest du auch Kaufverträge die zu 90% okay sind!! habe schon oft Autos udn Roller verkauft und der beste spruch den man drunter setzen kann ist: Gekauft wie gesehen!! Damit kann dir keiner was!!
JoBeck
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Beitrag von JoBeck »

Hi

@No-Bleifuss :
Ja schon , aber jetzt stell dir dir mal vor , Du verkaufst morgen deinen probe , Der käüfer düst mit 220 über die Bahn , das Öl wird heiß , Motorschaden....

Käufer sagt : Arglistige Täuschung , der Motor war vorher schon im eimer.
So , nun ist dein Auto schrott , und hast noch ne menge Ärger am Hals...


Da hat mann als Verkäufer , doch nun gar keine Lust ein Auto zu verkaufen...

OK , wenn ich jetzt Käufer wäre , würde ich jetzt warscheinlich anderst Denken...


MFG
No-Bleifuss
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Beitrag von No-Bleifuss »

tja, is aber leider so, ich war auch schockiert als ich den Beitrag gesehn hab, aber es is echt so, vllt kann Betze mal was dazu sagen, die scheint sich gut auszukennen mit rechtlichen dingen.

Und ansonsten würd ich sagn google nutzen.
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Dierk-mit-E
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Beitrag von Dierk-mit-E »

HI !

Ich weiß ja nicht, was der Wagen noch kosten soll...

Der Satz, den Du schreiben willst, ist ausreichend.
Ansonsten verkauf ihn ohne Vertrag, notiere Dir die persönlichen Daten des Käufers und schraube die Kennzeichen ab zum Abmelden.

Dierk
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Beitrag von Betze »

Was mich mal interessieren würde: ist an dem Wagen denn was dran? Oder wieviel soll der denn noch kosten?

Normalerweise würde ich mit gesundem Menschenverstand sagen: da passiert doch normal nichts, selbst wenn der 14 Jahre alt ist.

Ich meine, ist doch wirklich äußerst selten der Fall, dass der Motor hochgeht und der Verkäufer nichts davon gewußt hat und es wirklich nur Zufall ist.

Insofern würde ich mir da an Eurer Stelle wenig Sorgen machen.. die Käufer sind ja auch nicht alles A.. , die wissen ja auch, dass sie ein altes Auto kaufen.

Rein rechtlich ist es meines Wissens so, dass Du die Gewährleistung als Privatmann ausschließen kannst.
Ein Sonderfall ist der, dass Dir der Käufer nachweist, dass Du von einem bestehenden Mangel gewußt hast und ihn absichtlich verschwiegen hast - also, Du warst wegen Ölverlust dreimal in der Werkstatt und dem Käufer erzählst Du "absolut trocken der Motor!".. so als Extremfall..

Der Punkt ist hierbei das Nachweisen, natürlich. Das klappt meistens nicht.

Daher würd' ich mir einen Kaufvertrag vom ADAC holen, das mit den Mängeln angegeben und Privatmann und keine Gewährleistung runterschreiben und dann guten Gewissens verkaufen. Da passiert nichts, Du verkaufst ein 14 Jahre altes Auto.
Leder, 17´, H&R 30 mm, Remus, FFB, rote Rülis, Alu u. Lufterfrischer im Innenraum, MAL, Gitter, Bremssattellack, bl. NGK-Kabel, eSD, Addco-Stabi 22mm; rote Innenbeleuchtung, Hifi-Ausbau, Mazda 6-Bremse, Ölkühler, Lippe, Domstrebe und Links-Rechts-Puff in der Mache. Damit ich es nicht vergesse.. NEU: Probi begast!
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rsobanski
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Beitrag von rsobanski »

Bei autoscout gibt es auch so einen Standardvertrag. Unfall sollte man nicht verschweigen, denn das kann man unter Umständen nachweisen, wann der war und dann fällt es auf dich zurück. Aber ansonsten kann man in dem Vetrag ankreuzen, keine Garantie u. Gewährleistung. Dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

Gruß,
Robin
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Beitrag von husaslaner »

Laut meines zivlilrechtlichen Wissensstandes ist es folgendermaßen:
1) Privatleute haben die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses, da es nun einmal Gebrauchtgüter sind, von denen der Vorbesitzer schlecht abschätzen kann, ob und wie lange die besagten Güter noch halten.

2) ABER was nicht möglich ist, ist arglistige Täuschung , Betrug etc.!
Beispiele:
Jemand behauptet, der Wagen habe keinen Unfall gehabt und in Wirklichkeit hatte der Wagen schon drei Totalschäden. Gilt da der Spruch: ,,Gekauft, wie gesehen"? Nein, natürlich nicht!

Jemand verkauft ein Auto mit der Aussage ,,Auto gekauft, wie er steht". In Wirklichkeit fährt der Wagen noch nicht einmal, weil er wirklich nur ,,steht". Geht das? Nein, auch nicht, denn die übliche Beschaffenheit fehlt, nämlich dass ein Wagen fährt.

Jemand verkauft ein Auto, das keine Sachmängel besitzt, jedoch Rechtsmängel: Der Wagen ist nämlich geklaut. Das geht auch nicht.

Unter arglistiger Täuschung versteht man zivilrechtlich die Verheimlichung von Tatsachen, die, wenn diese nicht verheimlicht worden wären, der ursprüngliche Vertrag unter den ursprünglichen Konditionen nicht zustande gekommen wäre.
Intimidator-Kit, Violett-Gold Effektlack, getönte Scheiben, Originalheckspoiler, 17" Felgen mit 225/45-Bereifung, leicht getönte Rückleuchten, Klarglasblinker, Tropfenspiegel, Sleepy-Eye-Mode, LED-Leuchten
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Beitrag von BadPittt »

No-Bleifuss hat geschrieben: Wenn einer richtig Ahnung hat, und ihm fällt der motor auseinander, ums mal so auszudrücken, dann kann er dich selbst wenn du es ohne Gewährleistung verkaufst immer noch auf Arglistige täuschung hin verklagen, da er nur das ganze als offensichtlichen Mangel auslegen brauch, und damit wäre ja der kaufvertrag ungültig, da du ihm ja angeblich was verheimlicht hast, was ja nicht stimmen muss, aber können tut er.
Was ist denn ein offensichtlicher Mangel, der verheimlicht wurde?? :roll: :roll:
Wer Ware mit offenen Mängeln ( so heisst das richtig :wink: ) kauft hat selber schuld bzw. muß diese UNVERZÜGLICH rügen.

Als Privatverkäufer kann eine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden, ihr habt nichts zu befürchten, auch wenn nach 10km der Motor verreckt.

Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn ihr das Auto wegen einer Motorbeanstandung in der Werkstatt hattet, diese einen schweren Motordefekt diagnostiziert hat und ihr diesen beim Verkauf verschweigt.
Sollte der Käufer das nachweisen können hätten wir einen versteckten Mangel, der innerhalb der nächsten 6 Monate bzw. unverzüglich nach Entdeckung durch den Käufer gerügt werden muß.
Arglistige Täuschung wurde auch noch hinzukommen, da der Mangel bekannt war aber beim Verkauf verschwiegen wurde.
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Beitrag von Hellspawn »

Threadwiederbelebung!

Ich soll demnächst den alten Golf von meinem Opa verkaufen. Noch weiss ich nix über's Auto, aber ich will mich trotzdem vorher schonmal schlau machen ;)

Es wird öfter empfohlen gleich mit dem Käufer zur Zulassung zu fahren, um das Auto umzumelden.
Kann man da zu irgend einer Zulassung fahren? Ich meine, mein Opa wohnt ein paar km weg, der Gold wäre dann bei mir und wer weiß, wo der Käufer her kommt.
Und meint ihr, es lohnt sich, so ein superpflegeaubereitungskomplettprogramm für den Golf machen zu lassen?
Achja, und gibt's Tricks, sich Händler und "wasisletztepreis"-Pack vom Leib zu halten?
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Beitrag von Heike »

Ich würde an deiner Stelle den Golf nur abgemeldet verkaufen.

Erzähle mal was über den Golf. Dann kann ich dir sagen, was sich lohnt noch zu machen und was nicht :wink:
Eines der gefährlichsten Geräusche, die man machen kann, ist laut denken!
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Beitrag von Hellspawn »

Heike hat geschrieben:Ich würde an deiner Stelle den Golf nur abgemeldet verkaufen.

Erzähle mal was über den Golf. Dann kann ich dir sagen, was sich lohnt noch zu machen und was nicht :wink:
mach ich, sobald ich die Infos habe.
Hm, aber ein abgemeldetes Auto verkauft sich doch sicherlich nicht so toll, oder? Ich mein, man kann keine Probefahrt machen, man hat Aufwand beim Abholen. Ich meine, das Ding ist mit Sicherheit absolut kein Schrott, sondern eben ein typisches Rentnerauto.
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Beitrag von Shoobedoo »

Hellspawn hat geschrieben:Und meint ihr, es lohnt sich, so ein superpflegeaubereitungskomplettprogramm für den Golf machen zu lassen?
Vor einigen Wochen gab's eine TV-Reportage zu dem Thema. Mehrere Fahrzeuge wurden vor der Aufbereitung einem Gutachter vorgestellt zur Wertschätzung und nach der Aufbereitung einem anderen Gutachter.

Fazit: Zur Erzielung eines höheren Verkaufspreises durchaus empfehlenswert, es liessen sich nach Gutachten teilweise bis zu 1.300 Euro mehr an Verkaufspreis erzielen.

Grüsse
Shoo
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