Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

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Tomek81
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Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Also habe irgendwan im September dieses Jahres ein Mainboard gekauft, welches im November meinte nicht mehr angehen zu müssen.
Bin dann zu dem Laden gefahren wo ich es herhatte und gab es zur überprüfung und Reparatur ab, das war am 16.11.09.
Am 28.12.09 laufen die bis zu 6Wochen Reparaturdauer ab die auf dem Zettel stehen. Meine sorge ist,dass ich am 28.12. mein Mainboard immer noch nicht wiederbekomme, und natürlich habe ich mir in der zwischenzeit ein anderes Mainboard gekauft, weil 6 Wochen ohne Rechner ist doch irgendwie blöd.Also am liebsten wäre es mir sogar, dass die mein Mainboard immer noch nicht da haben und ich meine Kohle wiederbekomme, aber wie sieht es rechtlich aus? Ich meine 6 Wochen sind ja schon mehr als unverschämt, aber wenn die es in der Zeit nicht gebacken kriegen habe ich da ein Recht irgendwie vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder muss ich noch weitere Fristen gewähren? Habe leider keine Rechtschutzversicherung, und wegen 50€ zum Anwalt rennen ist auch nicht so prickelnd.
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Death
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Death »

Ein Mainboard ? In Reparatur ??


Ein MAINBOARD ???


Welcher selten Blöde Computerladen schickt den ein Mainboard zur Reparatur weg. hab ich ja noch nie gehört. Was soll da getauscht werden !. Da ist ja der Versand + eine eventuelle Überprüfung durch irgendeinen Fachlageristen teurer ( der schaut kurz drauf und das geht in den Container ) als ein neues Board per Kulanz.

Massenproduktionsware aus Taiwan in SMD Technik zur Überprüfung / Rep. wieder über den großen Teich schicken, das macht doch kein Schwein mehr.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das ist ein kleiner Reseller, dein Computerladen. Kauft mit Prozenten ein und ist froh wenn der dich erstmal nicht wieder sieht, wenn der dir was verhökert.


Da du dadurch direkt deinem Verkäufer in die Geldtasche greifst, weil, ein neues Board müsste der bezahlen, passiert folgendes :

wenn du den genug genervt hast, kommt ein mündlicher Bericht von wegen Overclocked oder sowas, Anwenderfehler.
Zu heiß gelaufen oder was weiss ich. Hersteller gibt keine Garantie Blablabla. Du drehst dich Sauer um und drohst, ich komm nie wieder hier hin.

Tür zu und ende.

Wenn der Gut gewesen wäre, hätte der dir sofort nen Höherwertigeres Board angeboten wo du max. die Diff. zum alten Board hättest übernehmen brauchen. Das ist ein guter Verkäufer. Aber ich denke mir, du bist nicht der erste mit dem Board, welches da deinem Verkäufer abgeraucht ist.

Tipp : Google mal nach Foren. Es gibt bestimmt etliche andere dehnen sind die Boards auch abgeraucht. Ergo, direkt an den Hersteller des Boardes wenden. Und der übernimmt dann Kulanter weise einen Tausch oder bietet dir gleichwertiges oder sogar höher an, da dieses nicht mehr dieses hergestellt wird.

Such dir nen anderen Laden.

Achso, und dein altes defektes Board willst du auch wiederhaben, das schickst du dann direkt ein, mit einer Story deiner Geschichte.
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Das Problem ist finde mal irgendwelche hinweise zum Thema Reklamation von ECS Elitegroup auf deren Homepage.
Und wie gesagt am liebsten würde ich mein Geld wiederbekommen, hab ja schon Ersatz.
Und wegen Overclocking, mit dem Board nicht wirklich, ausserdem liege ich ja noch in der 6Monatigen Beweislast des Händlers, also wie sieht es nun aus kann ich im schlimmsten Fall zu nem Anwalt rennen und der Händler muss alle kosten tragen oder ist die Sache zu wackelig und ich könnte auf meinen kosten sitzenbleiben.
Wie gesagt 6 Wochen geht ja eigentlich schonmal gar nicht, und ein Märchenokel scheint mir der Verkäufer auch zu sein, den er sagte mir dass ich am nächsten Tag informiert werde nachdem deren Techniker mit einem "Spezialgerät" das Board überprüft hat, weil ja evtl. ECS einen vorabtausch genehmigen würde.
Und was war, am Dienstag habe ich angerufen, Chef wäre nicht da, aber mein Mainboard wäre gerade in Überprüfung.
Mittwoch habe ich wieder angerufen und das Mainboard war immer noch in Überprüfung, Donnerstag war die Aussage das Mainboard wäre beim zuständigem Techniker, aber es werden die defekten Sachen auch in der Reihenfolge abgearbeitet wie sie reinkommen.
Ab da war mir klar, ok es wird wohl etwas länger dauern.Dann habe ich mir natürlich woanders ein Board gekauft, und bis heute habe ich keinen einzigen anruf vom Händler erhalten.
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Death
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Death »

Elitegroup hatte mal nen Sitz in Neuss Grenze Düsseldorf.

Ob die da noch sind, weiss ich nicht. Eventuell mal anrufen da ?

Wenn, dann brauchst du auf alle Fälle so eine Retourennr. Sonst nehmen Vertriebler überhaupt nichts an. Und die kriegst du nur per Kontakt.
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Hatte wie du es sagst, den google sagt, dass es den auch nicht mehr gibt.
Ausserdem ist doch mein Ansprechpartner der Händler wo ich es gekauft habe und nicht Elitegroup.
Und ich will doch nur mein Geld wiederhaben und nicht das doofe Mistboard, also keine hinweise mehr wie ich ein neues von Elitegroup bekommen könnte, sondern Tipps wie ich mein Geld wiederbekomme falls das Mainboard am 28.12. nicht bei meinem Händler abholbereit liegt.
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Death
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Death »

Mach dir keine Sorgen, der redet sich raus. Das Geld kannste locker von der Liste streichen.

Wenn der "Echt" wäre, hätte der dir solange nen Ersatzboard gegeben für die Zeit, wo das andere in "Reparatur" ist.

Der hat an dem Drecks Board seine Euro´s verdient, damit ist der Käse für den gefressen.


Wenn der nicht mit einer vernünftigen Lösung kommt, schnappste dir zwei Kollegen und die fahren den mal besuchen.

Da nen Anwalt für warm laufen zu lassen, hat keinen Sinn. Gegenanwalt legt dann schreiben vor, von wegen Haftungsausschluß da Anwenderfehler/Fehlbedienung usw usw.
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Benny »

Soweit ich weiß hat er ein Recht auf Reparatur und danach noch mindestens eine Nachbesserung. & Wochen für die Reparatur halte ich allerdings für unangemessen. Wenn die 6 Wochen um sind musst du ihm schriftlich ne Frist setzen. 2 Wochen dürften da angemessen sein. Kommt er der auch nicht nach, kannst du dein Geld zurück verlangen. Schafft er es innerhalb der Frist dir ein neues oder repariertes Mainboard zu geben, musst du damit zufrieden sein. So oder so ähnlich hab ich das zumindest in Erinnerung.

Der Händler wird mit ziemlicher Sicherheit das Mainboard einfach zum Großhändler geschickt haben. Wenn es dort für defekt befunden wurde bekommt er im Normalfall einfach sein Geld wieder und wenn er nicht gerade nen Restposten los werden will wird er auch dir dein Geld wiedergeben können. Ist zumindest meine Erfahrung, hab mal nebenbei bei nem kleinen Händler gearbeitet.

Ich würde also einfach mal versuchen mit denen drüber zu reden und auch klar sagen das du am liebsten Geld haben willst. Stellen die sich dann quer und es passiert nichts bis zum 28. kannst du immer noch Briefe schreiben und ne Drohkulisse aufbauen.
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Death
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Death »

Klingt vernünftig was Benny schreibt und du hältst den offiziellen Weg ein.
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bert
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von bert »

da ich selbst im technischen Support eines großen PC-Herstellers tätig bin versuche ich mal ein paar Unklarheiten zu beseitigen:

Ja, Mainboards werden repariert, sogar in Deutschland. Austausch von Chipsätzen, Kondensatoren etc. sind nichts ungewöhnliches. Hierfür gibt es normale - nennen wir es Fachbetriebe - in denen die Reparatur sogar durch Menschen durchgeführt wird. Es kommt den Hersteller vorallem dann billiger, wenn innerhalb des "Nutzerlandes" repariert wird da Zölle, Steuern etc. für - als Ersatz eingeführte - Mainboards entfällt. Abgesehen davon ist die Produktionszeit von Hardwarekomponenten sehr kurz, d.h. wenn Du etwas kaufst steht die neue Generation meist schon in den Startlöchern,

Zur eigentlichen Frage:
Der Hersteller hat ein Recht auf Nachbesserung, das ist nunmal Fakt. Man verwechselt aber zu oft Garantie und Gewährleistung. Du hast den Kaufvertrag mit einem Händler geschlossen, somit ist dieser Dein Ansprechpartner in erster Instanz - was er dann mit der Reklamation macht ist völlig ihm überlassen und muss Dich nicht interessieren. Ich sage es deshalb so, da viele Händler sich hinstellen und bei Reklamationen an den Hersteller verweisen (FALSCH!) bzw. so tun als wären sie für nichts zuständig. Der Vertrag endet jedoch nicht mit dem Bezahlen an der Kasse!
Bei Reklamationen kann der Händler das Produkt durch eine Werkstatt (oder den Hersteller) reparieren lassen. Lies einmal die AGB des Händlers, wieviele Nachbesserungen (Reparaturen) Du in Kauf nehmen musst (meist 2-3).
Die angemessene Reparaturzeit wird vom Gesetzgeber wie ein Gummiband gehandled, es kommt auf das Produkt an. Bei IT-Komponenten (Mainboard, Komplettrechner, Monitore, etc.) liegt diese in der Regel bei 3 Wochen im Consumerbereich.
Sollte die Reparatur bereits - wie in Deinem Fall - 6 Wochen dauern so kann ich Dir nur Tips geben wie man jetzt vorgeht ;o)

Geh zum Händler (NICHT zum Hersteller oder der reparierenden Werkstatt) und verlange Dein Geld zurück wegen Reparatur- oder Servicezeitüberschreitung (auch genannt SLA, ja den Begriff gibt es *gg*). Lass Dich keinesfalls abspeisen, wegschicken oder woanders hin verweisen, der Händler ist Dein Ansprechpartner, er hat Dein Geld bekommen, seine AGB gelten, mit Ihm hast Du den Kaufvertrag geschlossen! Geld jetzt und hier zurück!
Der Händler kann dann beim Hersteller einen sogenannten "TR - SLA" beantragen (TR=technische Rücknahme, SLA= Reparaturzeitüberschreitung), all das aber ohne Dich, ohne das Du warten musst auf irgendwelche Freigaben des Herstellers oder sonstige Gutschriften zwischen Hersteller und Händler!
WICHTIG: Du musst den kompletten Kaufbetrag zurück bekommen! Es werden keine Nutzungs- oder Bearbeitungsgebühren vom Kaufpreis abgezogen! Viele Händler versuchen es auf die Tour alá "Sie haben das Produkt xx Wochen genutzt, diese Zeit ziehen wir Ihnen anteilig vom Kaufpreis ab" - dies ist nicht rechtens, hierzu gibt es bereits Urteile die das unterbinden!

Tip am Rande: Geht ein Produkt innerhalb 14 Tagen (je nach Hersteller) nach Kauf kaputt muss man nicht unbedingt eine Reparatur in Kauf nehmen, man kann das Produkt direkt umtauschen beim Händler. Das ganze nennt sich dann "TR-DOA" (TR= technische Rücknahme, DOA= dead on arrival=tot bei ankunft=defekt bei Lieferung). Siehe hierzu auch einen guten Beitrag bei Wikipedia -> http://de.wikipedia.org/wiki/Dead_On_Arrival

Ich hoffe ich habe mich ein wenig verständlich ausgedrückt, bei Fragen kann man sich natürlich gerne an mich wenden ;o)
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Stop noch dauert die Reparatur keine 6 Wochen, sondern 4, aber am 28.12. sind die 6Wochen erreicht.
Der Händler hat auch in dem Reparaturauftrag stehen, dass die Reparatur bis zu 6 Wochen dauern kann, also ist er noch in seiner Frist, die ich zwar unangemessen finde aber jetzt auch nichts dran ändern kann, den es steht wie gesagt im Reparaturauftrag den ich auch unterschrieben habe.
Also bin ich dann am 29.12. berechtigt in den Laden zu gehen und mein Geld zu verlangen falls mein Mainboard nicht da sein sollte?
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bert
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von bert »

Was der Händler in seinen Reparaturauftrag schreibt ist kalter Kaffee, er kann da auch reinschreiben das Du bei Reparaturende ein Fahrrad und ne Waschmaschine geschenkt bekommst.
Wichtig ist hier nicht was der Händler in den Auftrag schreibt sondern wie hoch die - in Kauf zu nehmende / zumutbare - Reparaturzeit ist, unabhängig was der Händler von sich gibt -> kalter Kaffee *erinner

Zitat: "Bei der Reparaturdauer spricht der Gesetzestext von einer "zumutbaren Zeit", in der die Nachbesserung (Reparatur) zu erfolgen hat. Was genau "zumutbar" ist, ist allerdings nicht genau geregelt. Bei Privatpersonen kann man aber von ca. 14 Tagen ausgehen, innerhalb derer man keine Handhabe gegen den Verkäufer hat. Bei Auftreten eines Defekts hat man von vorneherein keinen Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages - also der Käufer gibt das Gerät zurück und der Händler zahlt ihm das bezahlte Geld aus. Man muss dem Händler in jedem Fall zugestehen, das Gerät zu prüfen und eine entsprechende Lösung anzubieten (Nachbesserung, Reparatur, Austausch)."

Bei uns wird die zumutbare Reparaturdauer auf 21 Tage festgelegt (was auch schon lang ist), also fallen 6! Wochen devinitiv nicht unter "zumutbar"!
In einschlägigen Jura-Foren geht man von maximal 4 Wochen zumutbarer Reparaturdauer aus, auch die sollten ja bereits überschritten sein bei Dir.

Wie Du das handhabst ist ganz alleine Deine Entscheidung, Du hast gefragt -> ich habe Dir geantwortet (sogar aus Sicht des Herstellers *gg*).
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Naja da ich das Board ja nicht mehr brauche werde ich definitiv bis zum 29.12 warten bevor ich auf der Matte beim Händler stehe.
Will ja mit so wenig Aufwand wie möglich an mein Geld kommen, also habe ich noch Hoffnung dass er am 29.12. einsichtig ist und mir die Kohle auszahlt.
Falls nicht müsste ich ihm also schriftlich nochmal eine 14Tägige Frist geben so wie ich das hier verstanden habe, richtig?
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von bert »

Tomek81 hat geschrieben: Falls nicht müsste ich ihm also schriftlich nochmal eine 14Tägige Frist geben so wie ich das hier verstanden habe, richtig?
Falsch, auf Grund unzumutbarer Reparaturdauer musst Du nicht noch eine zusätzliche Frist setzen um die - eh schon zu lange Reparaturzeit - noch mehr zu verlängern.
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Darker »

bert hat geschrieben:
Tomek81 hat geschrieben: Falls nicht müsste ich ihm also schriftlich nochmal eine 14Tägige Frist geben so wie ich das hier verstanden habe, richtig?
Falsch, auf Grund unzumutbarer Reparaturdauer musst Du nicht noch eine zusätzliche Frist setzen um die - eh schon zu lange Reparaturzeit - noch mehr zu verlängern.
1. Frage: Wieso "nochmal" eine Frist geben? Diese "bis zu 6 Wochen" die Dir genannt wurden, sind keine Frist sondern ein
Zeitrahmen. Frist hast Du ihm (soweit ich gelesen habe) noch keine gesetzt.

2. Falsch? Nicht direkt. Nur nicht unbedingt nötig. Rein rechtlich gesehen ist die angemessene Nachbesserungszeit
überschritten (wobei diese Auslegungssache ist - das ist das Problem). Jedoch schadet es doch auch nichts, zusätzlich eine Frist
zu setzen, oder? Wenn er ihm jetzt die Frist setzt per Einschreiben (+ Rückschein), wirkt das evtl schon als zusätzliches
Druckmittel. Ich persönlich würde es tun.

Ansonsten stimme ich dem von bert beschriebenen Vorgang zu.
..
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Tomek81
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Re: Rechtliche Frage zur Reparaturdauer PC

Beitrag von Tomek81 »

Ok es steht natürlich nicht das Wort Frist in dem Reparaturauftrag von dem Computerhändler, aber wird es nicht genauso gewertet?
So gesehen gibt es ja kein anderes Schreiben, dass der Händler so und so lange Zeit hat den Schaden zu beseitigen, nur diesen Reperaturauftrag, bzw. RMA Auftrag in dem steht dass es bis zu 6 Wochen dauern kann.
Also für mich klingt das halt wie eine Frist die der Händler sich selbst gegeben hat, aber ich bin da rechtlich nicht so bewandert.
Den genauen Wortlaut kann ich später gerne nochmal reinsetzen wenn es wichtig ist und hilft.
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